Information zur Batterie- und Elektrogeräteentsorgung
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien und Altgeräten
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien bzw. Elektrogeräte nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer).
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Entsorgung von Altgeräten (Elektro- und Elektronikgeräten)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte können bei den Sammel- und Rücknahmestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei entsprechenden Rücknahmestellen des Handels abgegeben werden. Die Abgabe ist unentgeltlich.
Altgeräte können wertvolle Rohstoffe enthalten, die durch Recycling wiederverwendet werden können. Gleichzeitig können sie Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen können.
Sofern Altgeräte personenbezogene Daten enthalten oder speichern können (z. B. Computer, Smartphones, Tablets oder Speichermedien), sind Endnutzer vor der Entsorgung selbst für die Löschung dieser Daten verantwortlich.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Altgeräts zu entnehmen und einer getrennten Sammlung zuzuführen.
3. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes. Dabei steht „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber.
